22Dez 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr ging der Kämmerer von einem Defizit von über 2 Millionen Euro aus. Am Ende des dritten Quartals gibt es dann ein Plus von über 6 Millionen Euro!
Überschüsse auf Kosten der Bürger zu erwirtschaften, ist schon ziemlich hart!
Daher haben wir in unseren Änderungsvorschlägen zum Haushalt 2018 eine Senkung der Grund- und Gewerbesteuern beantragt und vorgeschlagen, diese Mindereinnahmen durch Einsparungen beim Städtischen Entwicklungskonzept und Minderausgaben bei Friedhöfen, Friedhofskapellen, Sporthaus und Sportplatz in Großenmarpe zu refinanzieren.
Dazu erklärte Rolf Stodieck sinngemäß. „Es gibt gleich mehrere Gründe, die dagegen sprechen. Das strukturelle Defizit in Blomberg ist mit 2,5 Mio. Euro jährlich weiterhin gegeben. Ferner haben wir weiterhin Kassenkredite in Höhe von 12,5 Mio. Euro zu bedienen und Kassenkredite können nur zurückgezahlt werden, wenn Überschüsse erzielt werden. Wenn die Steuern gesenkt würden, bekämen wir den Ausgleich der mittelfristigen Finanzplanung einfach nicht hin. Des Weiteren gehen von den Gewerbesteuer-Einnahmen rund 2/3 an Land und Kreis.“ Hier werden Äpfel und Birnen in einen Topf geworfen! Diese Argumente treffen auf den Vorschlag der FBvB nicht zu, da Minderausgaben gegen gerechnet waren!
In einem Schreiben des Bundes der Steuerzahler vom 23.11. an die Fraktionen des Blomberger Rats wurden diese aufgefordert, die Grundsteuern zu senken, da u. a. der Kommunalsoli entfalle. Dies gilt zwar noch nicht für das Jahr 2018, doch will der Kreis Lippe – wie in der LZ vom 13.12. zu lesen war, die Städte und Kommunen mit 3,8 Millionen Euro entlasten, indem er die Kommunalabgaben senkt.
Dennoch wurden die von den FBVB angeregten Senkungen der Grundsteuern und der Gewerbesteuer von den Regierungsparteien einstimmig abgelehnt. Das ist wenig nachvollziehbar vor dem Hintergrund unserer Refinanzierungsvorschläge, die Steuersenkungen hätten den Haushalt nämlich nicht zusätzlich belastet!
Unsere Vorschläge, die an Dorfgemeinschaften übergebenen Friedhofskapellen, Friedhöfe und die nach Aussage der Verwaltung für das Frühjahr 2018 geplante Übergabe des Sporthauses und des Sportplatzes in Großenmarpe angemessen im Haushalt zu berücksichtigen wurden ebenfalls abgelehnt. Die Begründung war, man müsse erst mal am Ende des Jahres sehen, was wirklich eingespart würde.
Angesichts dieser Antwort ist die Frage berechtigt, wie verlässlich das Zahlenwerk zum „Friedhofswesen in Blomberg“ im Vorfeld von politischen Entscheidungen überhaupt war. Grundlage für die genannten Defizite waren durchschnittliche Kostenberechnungen der Jahre 2012 bis 2014. Genau diese Minderausgaben durch Übergabe an die Dorfgemeinschaften hatten die FBvB als Ausgleich für geringere Einnahmen bei Grund- und Gewerbesteuern neben der Kürzung beim Städtbauliches Entwicklungskonzept eingesetzt. Dennoch wurden auch diese Änderungsvorschläge von den Regierungsparteien SPD / Bündnis 90 die Grünen abgeschmettert. Unser Vorschlag 30.000 Euro für Sicherungsmaßnahmen, an der Rampe im Schweigegarten einzusetzen, wurde ebenfalls abgelehnt, obwohl sich insgesamt immer noch Minderausgaben von 17.512 Euro ergeben hätten.
Darin war übrigens auch der von der Interessengemeinschaft Großenmarpe beantragte Zuschuss enthalten.
Im Änderungsantrag von SPD / Grünen wurden die Ausgaben für Whitebords der Grundschule am Weinberg um 10.000 Euro gekürzt. Das kann man ja noch nachvollziehen!
Die Gelder für den Umbau der S I (Sekundarschule) wurden jedoch um mehrere 100 Tausend erhöht, ohne dass eine Aufteilung und Zuordnung zur dreijährigen Bauphase erfolgte. Sicher ist es richtig an das Erscheinungsbild der Schule zu denken, dass können wir nachvollziehen und auch, dass die SPD und Bündnis 90 / Die Grünen dies als Einheit verstanden wissen möchten. Doch ist eine Aufteilung und Zuordnung der Gelder auf die dreijährige Bauphase im Haushalt 2018 und dem Finanzplan der Folgejahre u. E. notwendig.
Die FBvB werden dem Haushalt 2018 daher nicht Zustimmen! Unsere Zustimmung findet allerdings der Stellenplan, zumal hier zwei Ausbildungsstellen geplant sind.

Abschließend bedanken wir uns beim Kämmerer, Herrn Stodieck, für die viele Arbeit, die er wieder einmal geleistet hat. Da er zum Jahresende in den Ruhestand geht, möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal für die langjährige, gute Zusammenarbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen, Herr Stodieck, für Ihre weitere Zukunft alles Gute.

Blomberg, den 20.12.2018
Günter Simon / Fraktionssprecher der FBvB

29Okt 2017

Nach einem fast zweijährigen Beratungsprozess hat der Blomberger Rat gegen die Stimmen der Opposition die neue Friedhofssatzung mehrheitlich beschlossen. Neue gesetzliche Vorgaben und ein geändertes Bestattungsverhalten – hin zur Urnenbestattung – waren seinerzeit Anlass für die Stadtverwaltung eine neue Friedhofssatzung anzustreben. Zusätzlich regte die Stadtverwaltung an, durch eine Neuordnung der Friedhöfe – Schließung von Friedhöfen – Kosten zu sparen. Von Anfang an haben die FBvB scharf kritisiert, dass die Auswahl lediglich aufgrund der Lage erfolgt sei.
Wirtschaftliche Gesichtspunkte Kosten zu sparen wurde missachtet!Beim Lesen der Sitzungsvorlage vom 29.09.2015 wird das offensichtlich:

Blomberg -1.253 € Höntrup -176 € Donop -726 €
Cappel -9455 € Herrentrup -2782 € Istrup -3061 €
Dalborn -112 € Tintrup -9006 € Wellentrup -4121 €
Eschenbruch -15.423 € Brüntrup -2.780 €

Diese Übersicht zeigt, dass bei der Auswahl der zu schließenden Friedhöf  betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte missachtet wurden.
Offen ist nach wie vor die Frage, weshalb die kostenintensivsten Friedhöfe nicht hinreichend in die Überlegungen einbezogen wurden. Hinzu kommt die Tatsache, dass es bisher wenig Fortschritte zur Verkleinerung von Friedhöfen gegeben hat.  Die „Verhandlungen“ mit den Dorfgemeinschaften, die für Friedhofsschließungen vorgeschlagen wurden, verlief wenig demokratisch. Sie hatten lediglich die Möglichkeit, sich zu engagieren, um ihren Friedhof und oft auch ihre Kapellen zu erhalten gemäß den Motto „Friss oder stirb“. Selbst Kompromissangebote wie Brüntrup, nur die Kapelle zu übernehmen wurden rigoros abgelehnt!Ein Mitspracherecht bei den möglichen Bestattungsformen hatten die engagierten Dörfer allerdings nicht. Die FBvB haben daher die Verwaltungsvorlage auch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt: Rasengrabstätten, anonyme Reihengrabstätten, Grabfelder zur Beisetzung von „Sternenkindern“ soll es nur in Blomberg geben. Urnengrabkammern sind nur für Blomberg, Cappel und Istrup vorgesehen. Aufgrund dieser Vorgaben ist zu befürchten, dass sich hieraus negative Auswirkungen auf die Anzahl der Bestattungen der übrigen Friedhöfe ergeben. Hierdurch werden u. E. betriebswirtschaftliche Nachteile per Satzung unterstützt. Auch die anderen Gegenstimmen waren gut begründet. Der FDP Ratsherr Albrecht kritisierte die „Ungleichbehandlung“, die CDU äußerte sich kritisch zum Verfahren, …

Trotz nachvollziehbarer Bedenken wurde die neue Blomberger Friedhofssatzung von der SPD mit ihren absoluten Mehrheiten bei Gegenstimmen und 2 Enthaltungen durchgezogen!

29Okt 2017

Nach einem fast zweijährigen Beratungsprozess hat der Blomberger Rat gegen die Stimmen der Opposition die neue Friedhofssatzung mehrheitlich beschlossen. Neue gesetzliche Vorgaben und ein geändertes Bestattungsverhalten – hin zur Urnenbestattung – waren seinerzeit Anlass für die Stadtverwaltung eine neue Friedhofssatzung anzustreben. Zusätzlich regte die Stadtverwaltung an, durch eine Neuordnung der Friedhöfe – Schließung von Friedhöfen – Kosten zu sparen. Von Anfang an haben die FBvB scharf kritisiert, dass die Auswahl lediglich aufgrund der Lage erfolgt sei.
Wirtschaftliche Gesichtspunkte Kosten zu sparen wurde missachtet!Beim Lesen der Sitzungsvorlage vom 29.09.2015 wird das offensichtlich:

Blomberg -1.253 € Höntrup -176 € Donop -726 €
Cappel -9455 € Herrentrup -2782 € Istrup -3061 €
Dalborn -112 € Tintrup -9006 € Wellentrup -4121 €
Eschenbruch -15.423 € Brüntrup -2.780 €

Diese Übersicht zeigt, dass bei der Auswahl der zu schließenden Friedhöf  betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte missachtet wurden.
Offen ist nach wie vor die Frage, weshalb die kostenintensivsten Friedhöfe nicht hinreichend in die Überlegungen einbezogen wurden. Hinzu kommt die Tatsache, dass es bisher wenig Fortschritte zur Verkleinerung von Friedhöfen gegeben hat.  Die „Verhandlungen“ mit den Dorfgemeinschaften, die für Friedhofsschließungen vorgeschlagen wurden, verlief wenig demokratisch. Sie hatten lediglich die Möglichkeit, sich zu engagieren, um ihren Friedhof und oft auch ihre Kapellen zu erhalten gemäß den Motto „Friss oder stirb“. Selbst Kompromissangebote wie Brüntrup, nur die Kapelle zu übernehmen wurden rigoros abgelehnt!Ein Mitspracherecht bei den möglichen Bestattungsformen hatten die engagierten Dörfer allerdings nicht. Die FBvB haben daher die Verwaltungsvorlage auch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt: Rasengrabstätten, anonyme Reihengrabstätten, Grabfelder zur Beisetzung von „Sternenkindern“ soll es nur in Blomberg geben. Urnengrabkammern sind nur für Blomberg, Cappel und Istrup vorgesehen. Aufgrund dieser Vorgaben ist zu befürchten, dass sich hieraus negative Auswirkungen auf die Anzahl der Bestattungen der übrigen Friedhöfe ergeben. Hierdurch werden u. E. betriebswirtschaftliche Nachteile per Satzung unterstützt. Auch die anderen Gegenstimmen waren gut begründet. Der FDP Ratsherr Albrecht kritisierte die „Ungleichbehandlung“, die CDU äußerte sich kritisch zum Verfahren, …

Trotz nachvollziehbarer Bedenken wurde die neue Blomberger Friedhofssatzung von der SPD mit ihren absoluten Mehrheiten bei Gegenstimmen und 2 Enthaltungen durchgezogen!

16Sep 2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB stellen hiermit den o. g. Antrag:
Begründung:
Ein ähnlicher Antrag auf Aufhebung der geltenden Fremdwassersatzung wurde in der vorletzten Sitzung der AWB Nr. 23/2017 behandelt. Herr Malzahn wurde von einem Ausschussmitglied mit der Äußerung „Der schon wieder!“ empfangen und erhielt als Antragsteller in der Sitzung keine Rederecht.
Das Schreiben von Frau Scholling vom 19.06.2017 erweckt durch den Briefkopf den Anschein eines Bescheids, wodurch viele Bürger durch die Androhung von „Repressalien“ und das Nennen der maximalen Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 50.000 € verunsichert wurden. Der Widerspruch soll nach Auffassung von Frau Scholling mit dem Hinweis, dass es sich um keinen „Bescheid“ handele abgewiesen werden. Bei dieser Gelegenheit sei schon einmal darauf verwiesen, dass gegen das bisherige Vorgehen u. a. eine Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landes NRW eingereicht wurde.
Vor diesem Hintergrund sind wir seitens der FBvB der Auffassung, dass der Rat über den Sachverhalt beraten und entscheiden sollte. Letztendlich ist er für Satzungen und Fristen verantwortlich. Mehrere Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger haben ergeben, dass der von den AWB beabsichtigte Termin der Dichtheitsprüfungen nicht durchführbar ist, da Firmen nach meinem heutigen Kenntnisstand wegen Auslastung frühestens nach Mitte Oktober solche Untersuchungen durchführen können. Bei Mängeln kommen zwangsläufig noch Wartezeiten bei Reparaturen hinzu.

Mit freundlichen Grüßen
G. Simon, Fraktionssprecher                                                                   Brüntrup, den 07.09.2017

In der Sitzung wies der Bürgermeister darauf hin, dass der Antrag wegen der Hauptsatzung in die AWB Sitzung müsse. Die FBvB hat daraufhin die Abstimmung erzwungen, damit der Antrag als Anlage im Protokoll erscheint.
Abstimmungsergebnis am 07.09.2017: Antrag wurde mit einer 1 Ja – Stimme abgelehnt.

16Sep 2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB stellen hiermit den o. g. Antrag:
Begründung:
Ein ähnlicher Antrag auf Aufhebung der geltenden Fremdwassersatzung wurde in der vorletzten Sitzung der AWB Nr. 23/2017 behandelt. Herr Malzahn wurde von einem Ausschussmitglied mit der Äußerung „Der schon wieder!“ empfangen und erhielt als Antragsteller in der Sitzung keine Rederecht.
Das Schreiben von Frau Scholling vom 19.06.2017 erweckt durch den Briefkopf den Anschein eines Bescheids, wodurch viele Bürger durch die Androhung von „Repressalien“ und das Nennen der maximalen Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 50.000 € verunsichert wurden. Der Widerspruch soll nach Auffassung von Frau Scholling mit dem Hinweis, dass es sich um keinen „Bescheid“ handele abgewiesen werden. Bei dieser Gelegenheit sei schon einmal darauf verwiesen, dass gegen das bisherige Vorgehen u. a. eine Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landes NRW eingereicht wurde.
Vor diesem Hintergrund sind wir seitens der FBvB der Auffassung, dass der Rat über den Sachverhalt beraten und entscheiden sollte. Letztendlich ist er für Satzungen und Fristen verantwortlich. Mehrere Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger haben ergeben, dass der von den AWB beabsichtigte Termin der Dichtheitsprüfungen nicht durchführbar ist, da Firmen nach meinem heutigen Kenntnisstand wegen Auslastung frühestens nach Mitte Oktober solche Untersuchungen durchführen können. Bei Mängeln kommen zwangsläufig noch Wartezeiten bei Reparaturen hinzu.

Mit freundlichen Grüßen
G. Simon, Fraktionssprecher                                                                   Brüntrup, den 07.09.2017

In der Sitzung wies der Bürgermeister darauf hin, dass der Antrag wegen der Hauptsatzung in die AWB Sitzung müsse. Die FBvB hat daraufhin die Abstimmung erzwungen, damit der Antrag als Anlage im Protokoll erscheint.
Abstimmungsergebnis am 07.09.2017: Antrag wurde mit einer 1 Ja – Stimme abgelehnt.