Die FBvB lehnten die Fällung der Linden ab, weil sie, unserer vorläufigen Einschätzung nach unter die Baumschutzsatzung fallen – daher war im Vorfeld der politischen Entscheidungen des Ausschusses für Bauen und Umwelt u. E. eine Stellungnahme des Blomberger Försters notwendig, um die Fällung zu beschließen. Dies wurde vor den politischen Entscheidungen dem Ausschuss nicht vorgelegt. […]