Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, die „Blomberger Baumschutzsatzung“ in der derzeitig gültigen Fassung vom 30.12.1999 kurzfristig zu aktualisieren.

Begründung

  • U. E. ist der § 4 Abs. 6: „Über Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des § 2 entscheidet bei Bäumen auf öffentlichen Grünflächen und auf Grundstücken der Stadt Blomberg die Stadt Blomberg – der Stadtdirektor“ zu aktualisieren!
  • Ferner ist darüber zu beraten und zu entscheiden, ob in der zukünftigen Baumschutzsatzung einschlägige Spezialregelungen“ zugunsten der Stadt dem GG und der aktuellen Rechtssprechung genügen

Günter Simon,
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis 20.02.2013 / abgelehnt, 14 nein, 1 Enth.

 


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