Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren!
Die FBvB beantragen, den Blomberger Bürgerinnen und Bürgern kurzfristig eine rechtsverbindliche Auskunft über den aktuellen Sachstand und eine verlässliche, Auskunft hinsichtlich, der Kanalsanierung in Blomberg zu geben – diesbezüglich ist auch zu klären, ob eine Verlängerung der Sanierungsfristen / Verlängerung des Bewilligungszeitraums möglich ist
Begründung:
Die aktuelle Rechtslage ist z. Z. unklar, weil aufgrund massiver Proteste (u. a. Haus- und Grundbesitzerverein) gegen den Kanal-TÜV eine Änderung der Rechtslage vorbereitet wird, ohne dass es bisher verlässliche politische Entscheidungen gab.
Es wurden Experten angehört, ohne dass es inzwischen politische Entscheidungen gab – ein Trend zeichnet sich allerdings ab: verpflichtende Kanal-TÜVs soll es demnach zukünftig nur in „Wasserschutzgebieten“ geben, bei „begründetem Verdacht“ sollen andere Hausbesitzer zur Sanierung gezwungen werden können, außerdem ist geplant, den NRW – Städten und – Kommunen eigene Entscheidungsspielräume eigenverantwortlich einzuräumen.
Im Vorfeld der aktuellen Rechtslage hatte Blomberg veranlasst, in Teilbereichen der Abwasserbeseitigung der AWB einen Kanal-TÜV durchzuführen.
Die Ergebnisse und die Bewilligungsbescheide für Zuschüsse bei der Sanierung festgestellter Mängel (gültig bis Mitte 2013) liegen den Abwasserwerken vor.
Wegen der unsicheren Rechtslage haben viele Betroffene bisher gezögert! Vor allem bei älteren Gebäuden werden schnell Kosten von 10.000 € überschritten.
Da diese oft von Rentnern bewohnt werden, stellt sich für uns die Frage, ob das „sozialverträglich“ ist und der Kosten – Nutzeneffekt angemessen berücksichtigt wurde.
Unabhängig von politischen Vorgaben und Rechtsunsicherheiten (lediglich zwei Bundesländer versuchen die „EU – Richtlinie“ umzusetzen) erwarten wir, die FBvB, für unsere Bürgerinnen und Bürger eine verlässliche, politische Auskunft / Entscheidung in Blomberg zum „Kanal-TÜV“.
Günter Simon
Fraktionssprecher
Abstimmungsergebnis vom 18.03.2013 / abgelehnt, 10 nein, 3 Enth.