Antrag der FBvB, den Beschluss der AWB (14. Sitzung vom 07.06.2017/ TOP 2) „Aufhebung oder Außerkraftsetzung der „Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen § 53 Abs. 1. e LWG NRW in der Stadt Blomberg“ für den Einzugsbereich der Kläranlage Istrup“ den Beschlusse zu beanstanden / aufzuheben und im Hauptausschuss und Rat erneut zu beraten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB stellen hiermit den o. g. Antrag:
Begründung:

  • Für Beschlüsse zur Aufhebung oder Außerkraftsetzung der o. g. Satzung ist der Rat der Stadt Blomberg zuständig.
  • Herrn Malzahns Schreiben vom 01.06.2016 an den Rat und die Abwasserwerke ist inhaltlich als Anregung nach § 24 GO zu beurteilen. Daher ist ihm in den Sitzungen Rederecht zu erteilen.
  • Die Hauptsatzung der Stadt Blomberg nennt hier als Adressaten den Hauptausschuss, der für derartige Anregungen und Beschwerden zuständig ist.
  • Die Sachdarstellung vor der Beschlussfassung ist ungenau: „Bei entsprechenden Untersuchungen wurde im Einzugsbereich der Kläranlage Istrup (Ortsteile Brüntrup, Cappel, Höntrup, Istrup, Mossenberg und Wöhren) ein deutlich zu hoher Fremdwasseranteil von über 100 % festgestellt. Wellentrup fehlt. Protokolle der Messungen mit Angabe von Ort, Zeit, gemessene Werte usw. fehlten ebenfalls.
  • Weitere Aspekte und Fragen werden wir in den zukünftigen Beratungen der zuständigen Gremien nachreichen / erläutern.
  • Wir weisen an dieser Stelle schon einmal darauf hin, dass im Koalitionsvertrag von CDU und FDP eine Abschaffung der derzeitigen rechtlichen Vorgaben der von Herrn Malzahn beanstandeten Satzung und entsprechende Gesetzesänderungen vorgesehen sind.
    G. Simon, Fraktionssprecher                                                                  Brüntrup, 14.07.2017

    Abstimmungsergebnis vom 30.08.2017: Mit 15 Nein / 0 Ja / 0 Enth. wurde der Antrag abgelehnt.


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