Seit der Eröffnung des umgestalteten Schweigegartens gab es vielfach Kritik von Blombergern und Besuchern an den dortigen Sicherheitsvorkehrungen. Hiervon betroffen sind vor allem auch die Seh- und Gehbehinderten. Inzwischen wurde zwar die vorher wackelige Turmtreppe nachgebessert, doch sind weiterhin Sicherheitsmängel bei der Rampe aber auch bei der Treppenanlage vorhanden, wie die Begehungen mit Herrn Genth, Vorsitzender des LBSV- Lippischer Blinden und Sehbehindertenverein e.V., Frau Wohlgemuth, stellver.Vorsitzende der Fachgruppe Umwelt, Verkehr, Mobilität, Der Nordrhein-Westfälischen Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW und Herrn Podewils, Behindertenbeauftragter des Kreises Lippe, zeigten. Besonders deutlich wird das auch in einem Brief des Behindertenbeauftragten des Kreises Lippe, Herrn Podewils, an den Herrn Bürgermeister, Klaus Geise. Podewils stellte fest, dass der Schweigegarten nicht barrierefrei ist:

1. Die vierstufige Steintreppe benötigt nach DIN 18065 Handläufe als Absturzsicherung…

2. Die Rampe im Schweigegarten entspricht nicht der DIN. Für Rampen gilt das zu Treppen gesagte, allerdings ohne Verweis auf die Absturzhöhe, da Rampen (eigentlich) immer ein barrierefreies Element sind und daher diese Anforderungen zu erfüllen haben. … An der Rampe im Schweigegarten fehlen die beidseitigen Handläufe in doppelter Höhe von 65 cm und 85 (90) cm und die beidseitige Radabweiser. …

3. Die Beschaffenheit der Treppenstufen der metallenen Wendeltreppe entspricht nicht der DIN. Es sind die Anforderungen der DIN 18040-3 nicht eingehalten, die für eine barrierefreie Gestaltung Stufenmarkierungen fordert. …

Nach meinem Ermessen ist die gesamte Anlage demnach nicht barrierefrei im Sinne der hier anzuwendenden DIN 18040-3. Hier scheint der architektonische Aspekt im Vordergrund gestanden zu haben.“ (Auszüge aus dem Brief des Behindertenbeauftragten des Kreises Lippe)

Alle drei Stellungnahmen liegen der FBvB vor und können jeder Zeit eingesehen werden.


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