Die Arbeiten im Schweigegarten sind bis auf den Aussichtsturm fertig gestellt. Da fragt man sich allerdings, ob die Rampe für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Rollator, im Rollstuhl oder mit Kinderwagen wirklich verkehrssicher ist.
Z. Z. beginnt die Rampe an einem Fußweg und endet nach ca. 20 m auf einem Podest. Unmittelbar neben dem Podest und am Ende geht es vier Stufen abwärts, so dass sich hier eine Rampenhöhe von ca. 64 cm ergibt. Eine Sicherungskante entlang der Rampe oder gar ein Geländer gibt es nicht. Die Rampenbreite beträgt ca. 1,50 m und ist etwas über 20 m lang.
Für den barrierefreien Bau von Rampen im öffentlichen Bereich gibt es klare Vorschriften. Am Anfang und Ende jeder Rampe soll es eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m geben. Dem entspricht die Anlage im Schweigegarten.
Lange Rampen sollen nach ca. 6 m durch eine Ebene unterteilt werden.
So heißt es bei „barrierefrei Planen und Bauen“
(http://nullbarriere.de/rampenlaenge-steigung.htm) weiter: „Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen) kann man einen Höhenunterschied von 72 cm überwinden.“ Die Länge der Rampe im Schweigegarten beträgt z. Z. etwas über 20 m. Die vorgeschlagene Ebene würde entweder die Länge der Rampe oder deren Steigung verändern. Daher ist u. E. im Vorfeld von Nachbesserungen zu klären, ob die derzeitige Lösung den Vorgaben entspricht.
Probleme ergeben sich vor allem hinsichtlich der „Bremssicherheit und dem Schutz vor Umkippen“. Diesbezüglich gibt es folgende Vorgaben: „Es sind beiderseits 10 cm hohe Radabweiser auszubilden. Sowie beidseitig Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm und 85 cm hoch, anzuordnen. Handläufe und Radabweiser müssen 30 cm in den Plattformbereich hineinragen.“ Hierdurch würden sich natürlich die Breite der Rampe verringern.
Vergleicht man nun die jetzige Rampe im Schweigegarten mit den Vorgaben, dann fällt ferner auf, dass es am Ende Treppen gibt, die abwärts führen. Daher sind die FBvB der Auffassung, dass eine kurzfristige Überprüfung und schnelle Nachbesserung erfolgen muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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