Sehr geehrter Herr Bürgermeister , sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, die „Änderung der Blomberger Entwässerungssatzung“ als öffentlichen Ta-gesordnung der nächsten Ratssitzung am 21.03.2013 zu beraten und über unseren Beschlussvorschlag entscheiden.

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Satzungsentwurf zur „Änderung der Blomberger Entwässerungssatzung“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  • Alle bisher beschlossenen „Blomberger Entwässerungssatzungen“ werden vom Rat zurückgenommen.

Begründung:

Aufgrund der bisherigen Fassung des § 61 a des Wassergesetzes NRW hatte der Blomberger Rat bei seinen Beschlüssen zur Entwässerungssatzung die Pflicht, Vorschläge und Fristen für die Dichtheitsprüfung der privaten Kanalanschlüsse festzulegen.
Am 27.02.2013 hat der Landtag das Landeswassergesetz modifiziert. Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten.
Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen gilt dann, dass jede Kommune in einer Satzung Fristen für die Prüfung von Haus-/Grundstücksanschlüssen festlegen kann, jedoch nicht wie bisher muss.
Jede Kommune entscheidet somit selbst, ob sie an den von ihr erlassenen Satzungsbestimmungen zur Dichtheitsprüfung festhält oder diese wieder aufhebt.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger tritt die Fraktion der FBvB dafür ein, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Entwässerungssatzung enthaltenen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer zu einer Kanaldichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben werden.

Günter Simon
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis 18.03.2013 / abgelehnt, 13 nein


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