Seit der „Einführung der Netzkosten“ für „Durchleitungsrechte“ mussten Bürgerinnen und Bürger für „andere“ Stromkosten mitfinanzieren! „Stromintensive Betriebe“ konnten in Deutschland bisher ihre Betriebskosten zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger verringern – Tendenz steigend!
Die EU in Brüssel hat aktuell entschieden, dass es sich hierbei um eine „unzulässige Subvention“ handelt!
Da dies auch durch deutsche Gerichtsurteile bestätigt wurde, fragt man sich als Verbraucher, welche Rückerstattung kann ich erhalten?
Nach BGB ist m. E. eine Rückforderung für 4 Jahre, unter Berücksichtigung der Vertragslänge, zu erstatten.
Günter Simon
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