Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB stellen hiermit den o. g. Antrag:
Begründung:
Ein ähnlicher Antrag auf Aufhebung der geltenden Fremdwassersatzung wurde in der vorletzten Sitzung der AWB Nr. 23/2017 behandelt. Herr Malzahn wurde von einem Ausschussmitglied mit der Äußerung „Der schon wieder!“ empfangen und erhielt als Antragsteller in der Sitzung keine Rederecht.
Das Schreiben von Frau Scholling vom 19.06.2017 erweckt durch den Briefkopf den Anschein eines Bescheids, wodurch viele Bürger durch die Androhung von „Repressalien“ und das Nennen der maximalen Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 50.000 € verunsichert wurden. Der Widerspruch soll nach Auffassung von Frau Scholling mit dem Hinweis, dass es sich um keinen „Bescheid“ handele abgewiesen werden. Bei dieser Gelegenheit sei schon einmal darauf verwiesen, dass gegen das bisherige Vorgehen u. a. eine Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landes NRW eingereicht wurde.
Vor diesem Hintergrund sind wir seitens der FBvB der Auffassung, dass der Rat über den Sachverhalt beraten und entscheiden sollte. Letztendlich ist er für Satzungen und Fristen verantwortlich. Mehrere Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger haben ergeben, dass der von den AWB beabsichtigte Termin der Dichtheitsprüfungen nicht durchführbar ist, da Firmen nach meinem heutigen Kenntnisstand wegen Auslastung frühestens nach Mitte Oktober solche Untersuchungen durchführen können. Bei Mängeln kommen zwangsläufig noch Wartezeiten bei Reparaturen hinzu.

Mit freundlichen Grüßen
G. Simon, Fraktionssprecher                                                                   Brüntrup, den 07.09.2017

In der Sitzung wies der Bürgermeister darauf hin, dass der Antrag wegen der Hauptsatzung in die AWB Sitzung müsse. Die FBvB hat daraufhin die Abstimmung erzwungen, damit der Antrag als Anlage im Protokoll erscheint.
Abstimmungsergebnis am 07.09.2017: Antrag wurde mit einer 1 Ja – Stimme abgelehnt.


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