Nach einem fast zweijährigen Beratungsprozess hat der Blomberger Rat gegen die Stimmen der Opposition die neue Friedhofssatzung mehrheitlich beschlossen. Neue gesetzliche Vorgaben und ein geändertes Bestattungsverhalten – hin zur Urnenbestattung – waren seinerzeit Anlass für die Stadtverwaltung eine neue Friedhofssatzung anzustreben. Zusätzlich regte die Stadtverwaltung an, durch eine Neuordnung der Friedhöfe – Schließung von Friedhöfen – Kosten zu sparen. Von Anfang an haben die FBvB scharf kritisiert, dass die Auswahl lediglich aufgrund der Lage erfolgt sei.
Wirtschaftliche Gesichtspunkte Kosten zu sparen wurde missachtet!Beim Lesen der Sitzungsvorlage vom 29.09.2015 wird das offensichtlich:

Blomberg -1.253 € Höntrup -176 € Donop -726 €
Cappel -9455 € Herrentrup -2782 € Istrup -3061 €
Dalborn -112 € Tintrup -9006 € Wellentrup -4121 €
Eschenbruch -15.423 € Brüntrup -2.780 €

Diese Übersicht zeigt, dass bei der Auswahl der zu schließenden Friedhöf  betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte missachtet wurden.
Offen ist nach wie vor die Frage, weshalb die kostenintensivsten Friedhöfe nicht hinreichend in die Überlegungen einbezogen wurden. Hinzu kommt die Tatsache, dass es bisher wenig Fortschritte zur Verkleinerung von Friedhöfen gegeben hat.  Die „Verhandlungen“ mit den Dorfgemeinschaften, die für Friedhofsschließungen vorgeschlagen wurden, verlief wenig demokratisch. Sie hatten lediglich die Möglichkeit, sich zu engagieren, um ihren Friedhof und oft auch ihre Kapellen zu erhalten gemäß den Motto „Friss oder stirb“. Selbst Kompromissangebote wie Brüntrup, nur die Kapelle zu übernehmen wurden rigoros abgelehnt!Ein Mitspracherecht bei den möglichen Bestattungsformen hatten die engagierten Dörfer allerdings nicht. Die FBvB haben daher die Verwaltungsvorlage auch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt: Rasengrabstätten, anonyme Reihengrabstätten, Grabfelder zur Beisetzung von „Sternenkindern“ soll es nur in Blomberg geben. Urnengrabkammern sind nur für Blomberg, Cappel und Istrup vorgesehen. Aufgrund dieser Vorgaben ist zu befürchten, dass sich hieraus negative Auswirkungen auf die Anzahl der Bestattungen der übrigen Friedhöfe ergeben. Hierdurch werden u. E. betriebswirtschaftliche Nachteile per Satzung unterstützt. Auch die anderen Gegenstimmen waren gut begründet. Der FDP Ratsherr Albrecht kritisierte die „Ungleichbehandlung“, die CDU äußerte sich kritisch zum Verfahren, …

Trotz nachvollziehbarer Bedenken wurde die neue Blomberger Friedhofssatzung von der SPD mit ihren absoluten Mehrheiten bei Gegenstimmen und 2 Enthaltungen durchgezogen!


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