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Nach einem fast zweijährigen Beratungsprozess hat der Blomberger Rat gegen die Stimmen der Opposition die neue Friedhofssatzung mehrheitlich beschlossen. Neue gesetzliche Vorgaben und ein geändertes Bestattungsverhalten – hin zur Urnenbestattung – waren seinerzeit Anlass für die Stadtverwaltung eine neue Friedhofssatzung anzustreben. Zusätzlich regte die Stadtverwaltung an, durch eine Neuordnung der Friedhöfe – Schließung von Friedhöfen – Kosten zu sparen. Von Anfang an haben die FBvB scharf kritisiert, dass die Auswahl lediglich aufgrund der Lage erfolgt sei.
Wirtschaftliche Gesichtspunkte Kosten zu sparen wurde missachtet!Beim Lesen der Sitzungsvorlage vom 29.09.2015 wird das offensichtlich:

Blomberg -1.253 € Höntrup -176 € Donop -726 €
Cappel -9455 € Herrentrup -2782 € Istrup -3061 €
Dalborn -112 € Tintrup -9006 € Wellentrup -4121 €
Eschenbruch -15.423 € Brüntrup -2.780 €

Diese Übersicht zeigt, dass bei der Auswahl der zu schließenden Friedhöf  betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte missachtet wurden.
Offen ist nach wie vor die Frage, weshalb die kostenintensivsten Friedhöfe nicht hinreichend in die Überlegungen einbezogen wurden. Hinzu kommt die Tatsache, dass es bisher wenig Fortschritte zur Verkleinerung von Friedhöfen gegeben hat.  Die „Verhandlungen“ mit den Dorfgemeinschaften, die für Friedhofsschließungen vorgeschlagen wurden, verlief wenig demokratisch. Sie hatten lediglich die Möglichkeit, sich zu engagieren, um ihren Friedhof und oft auch ihre Kapellen zu erhalten gemäß den Motto „Friss oder stirb“. Selbst Kompromissangebote wie Brüntrup, nur die Kapelle zu übernehmen wurden rigoros abgelehnt!Ein Mitspracherecht bei den möglichen Bestattungsformen hatten die engagierten Dörfer allerdings nicht. Die FBvB haben daher die Verwaltungsvorlage auch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt: Rasengrabstätten, anonyme Reihengrabstätten, Grabfelder zur Beisetzung von „Sternenkindern“ soll es nur in Blomberg geben. Urnengrabkammern sind nur für Blomberg, Cappel und Istrup vorgesehen. Aufgrund dieser Vorgaben ist zu befürchten, dass sich hieraus negative Auswirkungen auf die Anzahl der Bestattungen der übrigen Friedhöfe ergeben. Hierdurch werden u. E. betriebswirtschaftliche Nachteile per Satzung unterstützt. Auch die anderen Gegenstimmen waren gut begründet. Der FDP Ratsherr Albrecht kritisierte die „Ungleichbehandlung“, die CDU äußerte sich kritisch zum Verfahren, …

Trotz nachvollziehbarer Bedenken wurde die neue Blomberger Friedhofssatzung von der SPD mit ihren absoluten Mehrheiten bei Gegenstimmen und 2 Enthaltungen durchgezogen!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB stellen hiermit den o. g. Antrag:
Begründung:
Ein ähnlicher Antrag auf Aufhebung der geltenden Fremdwassersatzung wurde in der vorletzten Sitzung der AWB Nr. 23/2017 behandelt. Herr Malzahn wurde von einem Ausschussmitglied mit der Äußerung „Der schon wieder!“ empfangen und erhielt als Antragsteller in der Sitzung keine Rederecht.
Das Schreiben von Frau Scholling vom 19.06.2017 erweckt durch den Briefkopf den Anschein eines Bescheids, wodurch viele Bürger durch die Androhung von „Repressalien“ und das Nennen der maximalen Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 50.000 € verunsichert wurden. Der Widerspruch soll nach Auffassung von Frau Scholling mit dem Hinweis, dass es sich um keinen „Bescheid“ handele abgewiesen werden. Bei dieser Gelegenheit sei schon einmal darauf verwiesen, dass gegen das bisherige Vorgehen u. a. eine Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landes NRW eingereicht wurde.
Vor diesem Hintergrund sind wir seitens der FBvB der Auffassung, dass der Rat über den Sachverhalt beraten und entscheiden sollte. Letztendlich ist er für Satzungen und Fristen verantwortlich. Mehrere Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger haben ergeben, dass der von den AWB beabsichtigte Termin der Dichtheitsprüfungen nicht durchführbar ist, da Firmen nach meinem heutigen Kenntnisstand wegen Auslastung frühestens nach Mitte Oktober solche Untersuchungen durchführen können. Bei Mängeln kommen zwangsläufig noch Wartezeiten bei Reparaturen hinzu.

Mit freundlichen Grüßen
G. Simon, Fraktionssprecher                                                                   Brüntrup, den 07.09.2017

In der Sitzung wies der Bürgermeister darauf hin, dass der Antrag wegen der Hauptsatzung in die AWB Sitzung müsse. Die FBvB hat daraufhin die Abstimmung erzwungen, damit der Antrag als Anlage im Protokoll erscheint.
Abstimmungsergebnis am 07.09.2017: Antrag wurde mit einer 1 Ja – Stimme abgelehnt.

Antrag der FBvB, den Beschluss der AWB (14. Sitzung vom 07.06.2017/ TOP 2) „Aufhebung oder Außerkraftsetzung der „Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen § 53 Abs. 1. e LWG NRW in der Stadt Blomberg“ für den Einzugsbereich der Kläranlage Istrup“ den Beschlusse zu beanstanden / aufzuheben und im Hauptausschuss und Rat erneut zu beraten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB stellen hiermit den o. g. Antrag:
Begründung:

  • Für Beschlüsse zur Aufhebung oder Außerkraftsetzung der o. g. Satzung ist der Rat der Stadt Blomberg zuständig.
  • Herrn Malzahns Schreiben vom 01.06.2016 an den Rat und die Abwasserwerke ist inhaltlich als Anregung nach § 24 GO zu beurteilen. Daher ist ihm in den Sitzungen Rederecht zu erteilen.
  • Die Hauptsatzung der Stadt Blomberg nennt hier als Adressaten den Hauptausschuss, der für derartige Anregungen und Beschwerden zuständig ist.
  • Die Sachdarstellung vor der Beschlussfassung ist ungenau: „Bei entsprechenden Untersuchungen wurde im Einzugsbereich der Kläranlage Istrup (Ortsteile Brüntrup, Cappel, Höntrup, Istrup, Mossenberg und Wöhren) ein deutlich zu hoher Fremdwasseranteil von über 100 % festgestellt. Wellentrup fehlt. Protokolle der Messungen mit Angabe von Ort, Zeit, gemessene Werte usw. fehlten ebenfalls.
  • Weitere Aspekte und Fragen werden wir in den zukünftigen Beratungen der zuständigen Gremien nachreichen / erläutern.
  • Wir weisen an dieser Stelle schon einmal darauf hin, dass im Koalitionsvertrag von CDU und FDP eine Abschaffung der derzeitigen rechtlichen Vorgaben der von Herrn Malzahn beanstandeten Satzung und entsprechende Gesetzesänderungen vorgesehen sind.
    G. Simon, Fraktionssprecher                                                                  Brüntrup, 14.07.2017

    Abstimmungsergebnis vom 30.08.2017: Mit 15 Nein / 0 Ja / 0 Enth. wurde der Antrag abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,

die FBvB beantragen, im Rahmen der IKEK – Planungen / Beratungen die Verbesserung von Wirtschaftswegen zu berücksichtigen.

Begründung:

  • Die IKEK – Planungen / Beratungen sind besonders geeignet, durch Bündelung unterschiedlicher Förderprogramme eine Verbesserung der Wirtschaftswege zu realisieren.

  • Wirtschaftswege sind nicht nur wichtige landwirtschaftliche Wegeverbindungen. Wie die letzte Wegebegehung ergab, macht es angesichts der breiteren landwirtschaftlichen Fahrzeuge wenig Sinn, die vorhandenen Wege zu flicken, ohne notwendige Verbesserungen zu prüfen.

  • Wirtschaftswege sind auch für die Bevölkerung wichtig, um Nachbarorte zu erreichen oder die Freizeit durch Wandern oder Radfahren zu gestalten.

Brüntrup, den 04.05.2017                                                                     G. Simon, Fraktionssprecher

Hierzu wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass dieses Thema beim Workshop in den Ortsteilen angesprochen und ausführlich besprochen wurde.

Antrag der FBvB, im Rahmen der IKEK – Planungen / Beratungen die Verbesserung des schnellen Internets in den Blomberger Ortsteilen angemessen zu berücksichtigen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,

die FBvB beantragen, im Rahmen der IKEK – Planungen / Beratungen die Verbesserung des schnellen Internets in den Blomberger Ortsteilen angemessen zu berücksichtigen, um eine bestmögliche Förderung und schnellstmögliche Realisierung zu erreichen.

Begründung:

  • Seitens der FBvB unterstützen wir natürlich den weiteren Ausbau der Breitbandverkablung in den Blomberger Industriegebieten.
  • Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass die Blomberger Ortsteile beim schnellen Internet benachteiligt sind.
  • Im Rahmen des IKEK sehen wir eine Möglichkeit, eine bestmögliche Förderung und eine schnellstmögliche Verbesserung in den Ortsteilen zu realisieren.
  • Wir meinen, dass gerade die schnelle Internetverbindung das Interesse von jungen Familien für das Leben auf den Dörfern steigern kann.

Brüntrup, den 04.05.2017                                                         G. Simon, Fraktionssprecher

Hierzu erfolgte die Mitteilung der Verwaltung, dass dieses Thema beim Workshop in den Ortteilen ausführlich besprochen wurde.

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