Politische Themen

Dichtheitsprüfung in Blomberg – Fristen um 1 Jahr verlängert!

Wie die Blomberger Abwasserwerke in der letzten Sitzung mitteilten, wurden die Fristen zur Sanierung im Bereich des Wasserschutzgebietes Istrup um ein Jahr verlängert. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern (Istrup, Cappel und Brüntrup,) wurde zugesichert, dass es bis zum 30. September 2014 auch bei der Sanierung der Abwasserkanäle Zuschüsse geben werde.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Im Schreiben der AWB vom 14. Mai 2013 heißt es weiter: „Auch wird es sicherlich die Möglichkeit geben, in der entsprechenden Satzung die Frist für die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach hinten zu verschieben, wenn sich die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weiter verzögern sollte. Insofern ist noch genügend Zeit vorhanden, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.“

Wegen rechtlicher Bedenken hatten die FBvB diese Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Vorgaben beanstandet und mit Schreiben vom 07.03 2013 folgenden Beschlussvorschlag für die nächste Ratssitzung beantragt:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Satzungsentwurf zur „Änderung der Blomberger Entwässerungssatzung“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  • Alle bisher beschlossenen „Blomberger Entwässerungssatzungen“ werden vom Rat zurückgenommen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt! Inzwischen hat allerdings die SPD einen eigenen Antrag gestellt, über den in der letzten AWB-Sitzung positiv abgestimmt wurde. Konkrete Beschlüsse wurden jedoch nicht gefasst. Noch ist die Kuh nicht vom Eis! Ein Grund dafür ist sicher die Tatsache, dass der Dezernent der Bezirksregierung, Bert Schumacher, „Handlungsbedarf sieht“, wie er in der letzten AWB-Sitzung verdeutlichte.

Günter Simon, Fraktionssprecher

Der Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsparteien von SPD und Bündnis 90 / die Grünen am 27.02.2013 nach der „Expertenanhörung“ die Änderung des Landeswassergesetzes NRW der Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen. Das Änderungsgesetz wird mit seiner Veröffentlichung in ca. 3 bis 4 Wochen in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes wird der bisherige § 61 a LWG NRW ersatzlos wegfallen – dafür ist eine Neuregelung in § 53 Abs. 1 e und § 61 Abs. 2 LWG NRW n. F. in Verbindung mit einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung vorgesehen, in der dann die zukünftigen Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt werden sollen.

Für private Haus- und Grundstückseigentümer gilt demnach zukünftig:

  • In Wasserschutzgebieten soll die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind bis zum 31.12.2015 beibehalten werden.
  • Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses indus-trielle oder gewerbliche Abwasser Anforderungen in den Anhängen der Abwasser-Verordnung des Bundes festgelegt sind.
  • Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen die Prüffristen komplett entfallen.
  • Bei der Sanierung von Abwasserleitungen soll gelten: Bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) ist grundsätzlich eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Bei mittelgroßen Schäden (Schadensklasse B) soll die Abwasserleitung grundsätzlich in einem Zeitraum von 10 Jahren saniert werden. Bei Bagatellschäden (Schadensklasse C) soll keine Sanierung erforderlich sein.

Für die kommunalen Räte von besonderer Bedeutung ist die neue Fassung des § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 Landeswassergesetz. Darin ist geregelt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch eigene kommunale Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlüssen festlegen kann (aber nicht muss)!
Blomberg hat in ihren Entwässerungssatzungen die Fristen für die Kanaldichtigkeitsprüfung, zum Teil Ortsteilbezogen / Straßengenau festgelegt. Z.B. für Brüntrup bedeutet das, dass die Eigentümer südlich der Vahlhauser Str. im ausgewiesenen Wasserschutzgebiet ihre Kanäle sanieren müssen. Was in den anderen Baugebieten geschehen soll ist weiterhin unklar, da immer noch die Rechtsverordnung fehlt und beim derzeitigen Beschluss der Landesregierung den Kommunen ein „eigenständiges Entscheidungsrecht der Kommunen“ vorgesehen ist.

Die FBvb erhielten bisher leider keine „Rechtsverbindliche Auskunft von der Stadt Blomberg“ zur Anfrage vom 10.01.2013!

Unser Kommentar: Die Entscheidungen der Landesregierung zum Kanal -TÜV haben sich verzögert, daher gibt es u. E. für die betroffenen Eigentümer z. Z. keine Planungssicherheit – daher werden wir die Bedenken des Haus- und Grundbesitzervereins und der Initiativen auch zukünftig unterstützen!

Günter Simon
Fraktionssprecher

Die FBvB lehnten die Fällung der Linden ab, weil sie, unserer vorläufigen Einschätzung nach unter die Baumschutzsatzung fallen – daher war im Vorfeld der politischen Entscheidungen des Ausschusses für Bauen und Umwelt u. E. eine Stellungnahme des Blomberger Försters notwendig, um die Fällung zu beschließen.
Dies wurde vor den politischen Entscheidungen dem Ausschuss nicht vorgelegt.
M.E. ist daher der Beschluss des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom Bürgermeister, Klaus Geise / SPD, zu beanstanden.
Für mich stellt sich die Frage, wie möchte man sich zukünftig gegenüber Grundstückseigentümern auf die Blomberger Baumschutzsatzung berufen, wenn man dies seitens der Stadt anscheinend ignoriert?
Seitens der FBvB ist es ferner wenig nachvollziehbar, dass der Vertagungsantrag des Ratsmitglieds Gottfried Staubach/ Bündnis 90 / die Grünen mehrheitlich abgelehnt wurde, zumal er auf Mängel der Sitzungsunterlage hinwies und dies durch eine eigene Darstellung erläuterte:

Bestandsskizze_Martiniturm_Staubach_aktuell 17.01.2012
von Hr. Staubach ergänzte Sitzungsunterlage (Quelle: Gottfried Staubach, Fraktion der Blomberger Grünen)

Zum Glück verhinderte das Wetter und ein „rechtswidrig“ abgestelltes Wohnmobil die schnelle Fällung der Linden!
Vor dem Hintergrund der Baumschutzsatzung und rechtlicher Bedenken stellt sich daher die Frage, ob die weitere Sperrung der Parkplätze beim Amtsgericht politisch zu vertreten ist, zumal die „Sperrung der Parkflächen…nach Auskunft des Bauamts bis zum Abschluss der Maßnahme bestehen bleiben“ (LZ: 22.01.2013) soll.
Die Bürgerproteste blieben bisher leider erfolglos!

Günter Simon
Fraktionssprecher

Nachtrag: Die Linden wurden zwischenzeitlich trotz Bürgerprotesten gefällt.