02Aug 2013

Antwortschreiben von Bürgermeister, Klaus Geise, auf die Anfrage der FBvB vom 16.07.2013

Zitat, („ zu Ihre Anfrage kann ich Ihnen derzeit noch keine abschließende Antwort geben.
Aus guten (verfassungsrechtlichen) Gründen hat der Gesetzgeber die diesbezügliche Erklärungsfrist
für die Hauptverwaltungsbeamten entgegen erster Pläne nunmehr bis zum 30. November 2013 verlängert.
Zu gegebener Zeit werde ich den Rat der Stadt Blomberg über meine persönlichen Pläne
unterrichten.
Eine evtl. gewünschte Verteilung Ihres Anschreibens wie auch meines Antwortschreibens
bitte ich ggf. in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen, Geise“).

Marin Stork
02.08.2013

18Jul 2013

Anfrage der Freien Bürger von Blomberg (FBvB) an den Herrn Bürgermeister, Klaus Geise, ob er bereit ist, auf ein Jahr seiner Amtszeit zu verzichten

Sehr geehrter Herr Geise,

die FBvB fragen an, ob Sie bereit sind, auf ein Jahr Ihrer Amtszeit zu verzichten, um eine gemeinsame Neuwahl von Rat und Bürgermeister im Jahr 2014 zu ermöglichen.

Begründung:
Durch eine solche Entscheidung können Kosten minimiert werden.

G. Simon, Fraktionssprecher
16.07.2013

15Jul 2013

Die FBvB hatten das „schnelle Internet“ in den Blomberger Ortsteilen beantragt, Antrag 02.10.2012, – zuletzt wurde daran im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 erinnert.
In der Hauptausschusssitzung vom 09.07.2013 teilte der Blomberger Bürgermeister, Klaus Geise, mit, dass es bis Ende 2014 – spätestens Anfang 2015 – in Altendonop, Brüntrup, Donop, Kleinenmarpe, Reelkirchen, Herrentrup, Tintrup, Maspe, Höntrup und Wellentrup ein schnelleres Internet geben wird, da die entsprechenden Förderanträge inzwischen vorliegen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch die anderen Blomberger Ortsteile wie Cappel oder Mossenberg – Wöhren baldmöglichst ein schnelleres Internet erhalten.

Günter Simon, Fraktionssprecher
13.07.2013

22Jun 2013

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen veröffentlichten Urteil die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Dichtheitsprüfung anerkannt. In seinem Urteil vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) hat der 14. Senat des Finanzgerichts entschieden:

„Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20% der Kosten. … Wenngleich noch das Revisionsurteil des Bundesfinanzhofes aussteht, sollten die von der Dichtheitsprüfung Betroffenen bei ihrer Steuererklärung die Kosten unter Zitierung des o. g. Urteils des Finanzgerichts Köln geltend machen und zugleich beantragen, dass die Entscheidung über diesen Posten bis zur höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt wird. Damit sind dann alle Fristen gewahrt und, bei positivem Urteil des Bundesfinanzhofes,  der Anspruch für eine rückwirkende Steuererstattung gewährleistet….“

Da dies bei Steuererklärungen im Rahmen von „Handwerkerleistungen / § 35 a – Steuergesetz“ erfolgen soll, ist m. E die Begrenzung auf 20% der Handwerkerleistungen fragwürdig, wenn die Rechnung einen anderen Arbeitslohn belegt.

Bisher wurde auch leider die Frage nicht beantwortet, warum lediglich zwei Bundesländer (u. a. NRW) die EU-Richtlinien / „Dichtheitsprüfungen“ umsetzen wollen, zumal ein Bundesgesetz bisher fehlt!

 

Günter Simon / Fraktionssprecher

09Jun 2013

Dichtheitsprüfung in Blomberg – Fristen um 1 Jahr verlängert!

Wie die Blomberger Abwasserwerke in der letzten Sitzung mitteilten, wurden die Fristen zur Sanierung im Bereich des Wasserschutzgebietes Istrup um ein Jahr verlängert. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern (Istrup, Cappel und Brüntrup,) wurde zugesichert, dass es bis zum 30. September 2014 auch bei der Sanierung der Abwasserkanäle Zuschüsse geben werde.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Im Schreiben der AWB vom 14. Mai 2013 heißt es weiter: „Auch wird es sicherlich die Möglichkeit geben, in der entsprechenden Satzung die Frist für die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach hinten zu verschieben, wenn sich die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weiter verzögern sollte. Insofern ist noch genügend Zeit vorhanden, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.“

Wegen rechtlicher Bedenken hatten die FBvB diese Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Vorgaben beanstandet und mit Schreiben vom 07.03 2013 folgenden Beschlussvorschlag für die nächste Ratssitzung beantragt:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Satzungsentwurf zur „Änderung der Blomberger Entwässerungssatzung“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  • Alle bisher beschlossenen „Blomberger Entwässerungssatzungen“ werden vom Rat zurückgenommen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt! Inzwischen hat allerdings die SPD einen eigenen Antrag gestellt, über den in der letzten AWB-Sitzung positiv abgestimmt wurde. Konkrete Beschlüsse wurden jedoch nicht gefasst. Noch ist die Kuh nicht vom Eis! Ein Grund dafür ist sicher die Tatsache, dass der Dezernent der Bezirksregierung, Bert Schumacher, „Handlungsbedarf sieht“, wie er in der letzten AWB-Sitzung verdeutlichte.

Günter Simon, Fraktionssprecher