07Mrz 2013

Seit der „Einführung der Netzkosten“ für „Durchleitungsrechte“ mussten Bürgerinnen und Bürger für „andere“ Stromkosten mitfinanzieren! „Stromintensive Betriebe“ konnten in Deutschland bisher ihre Betriebskosten zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger verringern – Tendenz steigend!
Die EU in Brüssel hat aktuell entschieden, dass es sich hierbei um eine „unzulässige Subvention“ handelt!
Da dies auch durch deutsche Gerichtsurteile bestätigt wurde, fragt man sich als Verbraucher, welche Rückerstattung kann ich erhalten?
Nach BGB ist m. E. eine Rückforderung für 4 Jahre, unter Berücksichtigung der Vertragslänge, zu erstatten.

Günter Simon

06Mrz 2013

In Blomberg wird es auch in Zukunft keine öffentliche Toilette geben. So hat die Politik entschieden, nur mit dem einzigen Argument, dass die Reinigungskosten mit 30 000 € zu hoch sind. Das Argument stammt aus dem Jahre 2005, wo sich die öffentliche Toilette im Kellergewölbe unter dem Rathaus befand und aus zwei getrennten Räumen für Damen und Herren bestand. Völlig unverständlich ist dies vor dem Hintergrund, dass sich die Technik im Bereich öffentlicher Toiletten deutlich verändert hat. Zu diesem Thema zeigt die Politik nicht einmal den Hauch von Willen, diese Kosten zu überprüfen und sich mit einer Neuplanung zu befassen, die Standort, Größe und Ausstattung einer öffentlichen Toilette nach heutigem Standard beinhaltet. Durch eine Privatinitiative wurden 546 Unterschriften von Bürgern gesammelt, die eine öffentliche Toilette in Blomberg für notwendig halten. Hier wird die Meinung und der Wunsch der Blomberger Bürger einfach ignoriert und das vor dem Hintergrund der Planungen für die Neugestaltung der Blomberger Innenstadt. Das Konzept „Nette Toilette“ in den Gastronomiebetrieben ist für Menschen mit Rollatoren, Gehstützen oder für ältere Bürger nur über Treppen oder längere Wege zu erreichen. Diese Bürger bekommen nicht den speziellen Euro-Schlüssel für die Behindertentoilette, hinter dem Rathaus.

Marin Stork

04Mrz 2013

Der Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsparteien von SPD und Bündnis 90 / die Grünen am 27.02.2013 nach der „Expertenanhörung“ die Änderung des Landeswassergesetzes NRW der Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen. Das Änderungsgesetz wird mit seiner Veröffentlichung in ca. 3 bis 4 Wochen in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes wird der bisherige § 61 a LWG NRW ersatzlos wegfallen – dafür ist eine Neuregelung in § 53 Abs. 1 e und § 61 Abs. 2 LWG NRW n. F. in Verbindung mit einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung vorgesehen, in der dann die zukünftigen Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt werden sollen.

Für private Haus- und Grundstückseigentümer gilt demnach zukünftig:

  • In Wasserschutzgebieten soll die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind bis zum 31.12.2015 beibehalten werden.
  • Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses indus-trielle oder gewerbliche Abwasser Anforderungen in den Anhängen der Abwasser-Verordnung des Bundes festgelegt sind.
  • Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen die Prüffristen komplett entfallen.
  • Bei der Sanierung von Abwasserleitungen soll gelten: Bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) ist grundsätzlich eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Bei mittelgroßen Schäden (Schadensklasse B) soll die Abwasserleitung grundsätzlich in einem Zeitraum von 10 Jahren saniert werden. Bei Bagatellschäden (Schadensklasse C) soll keine Sanierung erforderlich sein.

Für die kommunalen Räte von besonderer Bedeutung ist die neue Fassung des § 53 Abs. 1 e Satz 1 Nr. 1 Landeswassergesetz. Darin ist geregelt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch eigene kommunale Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlüssen festlegen kann (aber nicht muss)!
Blomberg hat in ihren Entwässerungssatzungen die Fristen für die Kanaldichtigkeitsprüfung, zum Teil Ortsteilbezogen / Straßengenau festgelegt. Z.B. für Brüntrup bedeutet das, dass die Eigentümer südlich der Vahlhauser Str. im ausgewiesenen Wasserschutzgebiet ihre Kanäle sanieren müssen. Was in den anderen Baugebieten geschehen soll ist weiterhin unklar, da immer noch die Rechtsverordnung fehlt und beim derzeitigen Beschluss der Landesregierung den Kommunen ein „eigenständiges Entscheidungsrecht der Kommunen“ vorgesehen ist.

Die FBvb erhielten bisher leider keine „Rechtsverbindliche Auskunft von der Stadt Blomberg“ zur Anfrage vom 10.01.2013!

Unser Kommentar: Die Entscheidungen der Landesregierung zum Kanal -TÜV haben sich verzögert, daher gibt es u. E. für die betroffenen Eigentümer z. Z. keine Planungssicherheit – daher werden wir die Bedenken des Haus- und Grundbesitzervereins und der Initiativen auch zukünftig unterstützen!

Günter Simon
Fraktionssprecher

02Mrz 2013

Der Bundesparteitag der FREIEN WÄHLER am 23.02.2013 in der Lipperlandhalle in Lemgo war in diesem Jahr verbunden mit dem Tag der Lippischen Wählergemeinschaften.
Eine prima Gelegenheit, untereinander und mit den Gästen aus der ganzen Bundesrepublik ins Gespräch zu kommen und politische Ansichten und Meinungen auszutauschen.
Die Freien Bürger von Blomberg hatten dazu ihr druckfrisches Faltblatt mitgebracht, das, wie der Zufall oder die gesellschaftliche Entwicklung es wollten, genau den Aufruf des Bundespräsidenten vom Vortage zu „mehr Einmischung“ widerspiegelt.
Damit liegen die Freien Bürger als freie Wählervereinigung voll im Trend der Bürgereinbindung, meint Walter Beumer, aus Blomberg-Cappel, der den Info-Stand betreute. Das bestätigte auch der Bundesvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, bei einem Besuch am Blomberger Stand.

- Bild -

Hubert Aiwanger (re.) und Walter Beumer diskutieren das aktuelle Faltblatt der FBvB zur „Bürgereinmischung“

Die Freien Bürger von Blomberg unterstützen vor Ort die Arbeit der Bundesvereinigung, denn die Bundes- und Europathemen bestimmen mehr und mehr die Situation in den Gemeinden. Diesen Aspekt aus der Aktivität vor Ort auszublenden, könnte sich keine Wählergruppierung leisten, meint Walter Beumer.
Eine große Anzahl lippischer Mandatsträger war vor Ort. Rüdiger Krentz, Vorsitzender der FW-Lippe, der auch Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER NRW und stv. Bundesvorsitzender der Partei ist, konnte von einer sehr positiven Resonanz der aus ganz Deutschland angereisten FREIEN WÄHLER berichten.

- Bild -

Im Auftrag des Präsidenten?

Auch die Lippe Tourismus und Marketing AG war mit einem Informationsstand vor Ort, so konnten sich die FREIEN WÄHLER aus ganz Deutschland über Lippe informieren. Der Lemgoer Bürgermeister, Dr. Reiner Austermann und der lippische Landrat, Friedel Heuwinkel, begrüßten die Teilnehmer des Bundesparteitags, wobei der Landrat gern auch die Gelegenheit zu Smalltalk an den Ständen der Wählervereinigungen nutzte.

Walter Beumer

17Feb 2013

Antrag der FBvB, Rechtsfragen zur Änderung der Johannes-Gigas-Schule, Schule im organisatorischen Verbund in eine Sekundarschule der Stadt Lügde zum 01.08.2013 kurzfristig mit der Bezirksregierung zu klären, um innerhalb des nächsten Monats eventuelle Rechtsverstöße zu beanstanden (Schreiben der Bezirksregierung Detmold vom 28.01.2013).

Sehr geehrter Herr Geise , sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, Rechtsfragen zur Änderung der Johannes-Gigas-Schule, Schule im organisatorischen Verbund in eine Sekundarschule der Stadt Lügde zum 01.08.2013 kurzfristig mit der Bezirksregierung zu klären, um innerhalb des nächsten Monats eventuelle Rechtsverstöße fristgerecht zu beanstanden.

Begründung:
Das o. g. Schreiben der Bezirksregierung nennt als Voraussetzung für die Gründung einer Sekundarschule in Lügde „die Zahl von 60 Anmeldungen“. Daher ist es wenig nachvollziehbar, wenn für Blomberg für die Bewilligung einer Sekundarschule höhere Anmeldungen (75 Schülerinnen und Schüler?) notwendig sein sollen.
Die Behauptung, die „Stadt Blomberg erwartet, dass die Realschule der Stadt Blomberg eine größere Anziehungskraft auf die Schülerinnen und Schüler aus Schieder-Schwalenberg haben werde als von der Stadt Lügde in der Schulentwicklungsplanung berechnet“ ist zu relativieren, weil Blomberg inzwischen die Errichtung einer Sekundarschule beschlossen hat.
Ferner ist zu überprüfen, ob die Aussage „Das Vorhaben ist gegenüber den Belangen be-nachbarter Schulträger nicht rücksichtslos.“ rechtskonform ist. Die Bezirksregierung hat die Bedenken der Städte Schieder-Schwalenberg und Blomberg zur Kenntnis genommen. Es wurde u. E. allerdings nicht berücksichtigt, dass es im Vorfeld der Anmeldungen „Werbeaktionen“ gab: u. a. wies die Johannes-Gigas-Schule auf ihrer Homepage entgegen der Beschlussvorlage der Bezirksregierung darauf hin, dass es Kooperationsverträge auch mit dem Herrmann-Vöchting-Gymnasium (HVG) gäbe.
Der Rat der Stadt Blomberg hatte eine Kooperation mit Lügde abgelehnt.

Günter Simon
Fraktionssprecher