05Feb 2013

Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB fragen an, was mit der Grundschule Istrup zukünftig geschehen soll.

Begründung:

  • Die SPD und die FDP haben die Schließung der Grundschule Istrup beschlossen.
  • Da dieser Beschluss eine Verringerung des Raumbedarfs zur Folge hatte, möchten wir seitens der FBvB gerne wissen, ob es kurzfristig möglich war, freiwerdende Räume anders zu nutzen oder gar zu vermieten.
  • Nach dem beschlossenen „Auslaufmodell“ erwarten wir ferner einen Lösungsvorschlag, der unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig nicht mehr belastet.

Günter Simon
Fraktionssprecher

05Feb 2013

Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, die „Blomberger Baumschutzsatzung“ in der derzeitig gültigen Fassung vom 30.12.1999 kurzfristig zu aktualisieren.

Begründung

  • U. E. ist der § 4 Abs. 6: „Über Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des § 2 entscheidet bei Bäumen auf öffentlichen Grünflächen und auf Grundstücken der Stadt Blomberg die Stadt Blomberg – der Stadtdirektor“ zu aktualisieren!
  • Ferner ist darüber zu beraten und zu entscheiden, ob in der zukünftigen Baumschutzsatzung einschlägige Spezialregelungen“ zugunsten der Stadt dem GG und der aktuellen Rechtssprechung genügen

Günter Simon,
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis 20.02.2013 / abgelehnt, 14 nein, 1 Enth.

 

24Jan 2013

Die FBvB lehnten die Fällung der Linden ab, weil sie, unserer vorläufigen Einschätzung nach unter die Baumschutzsatzung fallen – daher war im Vorfeld der politischen Entscheidungen des Ausschusses für Bauen und Umwelt u. E. eine Stellungnahme des Blomberger Försters notwendig, um die Fällung zu beschließen.
Dies wurde vor den politischen Entscheidungen dem Ausschuss nicht vorgelegt.
M.E. ist daher der Beschluss des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom Bürgermeister, Klaus Geise / SPD, zu beanstanden.
Für mich stellt sich die Frage, wie möchte man sich zukünftig gegenüber Grundstückseigentümern auf die Blomberger Baumschutzsatzung berufen, wenn man dies seitens der Stadt anscheinend ignoriert?
Seitens der FBvB ist es ferner wenig nachvollziehbar, dass der Vertagungsantrag des Ratsmitglieds Gottfried Staubach/ Bündnis 90 / die Grünen mehrheitlich abgelehnt wurde, zumal er auf Mängel der Sitzungsunterlage hinwies und dies durch eine eigene Darstellung erläuterte:

Bestandsskizze_Martiniturm_Staubach_aktuell 17.01.2012
von Hr. Staubach ergänzte Sitzungsunterlage (Quelle: Gottfried Staubach, Fraktion der Blomberger Grünen)

Zum Glück verhinderte das Wetter und ein „rechtswidrig“ abgestelltes Wohnmobil die schnelle Fällung der Linden!
Vor dem Hintergrund der Baumschutzsatzung und rechtlicher Bedenken stellt sich daher die Frage, ob die weitere Sperrung der Parkplätze beim Amtsgericht politisch zu vertreten ist, zumal die „Sperrung der Parkflächen…nach Auskunft des Bauamts bis zum Abschluss der Maßnahme bestehen bleiben“ (LZ: 22.01.2013) soll.
Die Bürgerproteste blieben bisher leider erfolglos!

Günter Simon
Fraktionssprecher

Nachtrag: Die Linden wurden zwischenzeitlich trotz Bürgerprotesten gefällt.

15Jan 2013

Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren!

Die FBvB beantragen, den Blomberger Bürgerinnen und Bürgern kurzfristig eine rechtsverbindliche Auskunft über den aktuellen Sachstand und eine verlässliche, Auskunft hinsichtlich, der Kanalsanierung in Blomberg zu geben – diesbezüglich ist auch zu klären, ob eine Verlängerung der Sanierungsfristen / Verlängerung des Bewilligungszeitraums möglich ist

Begründung:

Die aktuelle Rechtslage ist z. Z. unklar, weil aufgrund massiver Proteste (u. a. Haus- und Grundbesitzerverein) gegen den Kanal-TÜV eine Änderung der Rechtslage vorbereitet wird, ohne dass es bisher verlässliche politische Entscheidungen gab.
Es wurden Experten angehört, ohne dass es inzwischen politische Entscheidungen gab – ein Trend zeichnet sich allerdings ab: verpflichtende Kanal-TÜVs soll es demnach zukünftig nur in „Wasserschutzgebieten“ geben, bei „begründetem Verdacht“ sollen andere Hausbesitzer zur Sanierung gezwungen werden können, außerdem ist geplant, den NRW – Städten und – Kommunen eigene Entscheidungsspielräume eigenverantwortlich einzuräumen.
Im Vorfeld der aktuellen Rechtslage hatte Blomberg veranlasst, in Teilbereichen der Abwasserbeseitigung der AWB einen Kanal-TÜV durchzuführen.
Die Ergebnisse und die Bewilligungsbescheide für Zuschüsse bei der Sanierung festgestellter Mängel (gültig bis Mitte 2013) liegen den Abwasserwerken vor.
Wegen der unsicheren Rechtslage haben viele Betroffene bisher gezögert! Vor allem bei älteren Gebäuden werden schnell Kosten von 10.000 € überschritten.
Da diese oft von Rentnern bewohnt werden, stellt sich für uns die Frage, ob das „sozialverträglich“ ist und der Kosten – Nutzeneffekt angemessen berücksichtigt wurde.
Unabhängig von politischen Vorgaben und Rechtsunsicherheiten (lediglich zwei Bundesländer versuchen die „EU – Richtlinie“ umzusetzen) erwarten wir, die FBvB, für unsere Bürgerinnen und Bürger eine verlässliche, politische Auskunft / Entscheidung in Blomberg zum „Kanal-TÜV“.

Günter Simon
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis vom 18.03.2013 / abgelehnt, 10 nein, 3 Enth.

01Jan 2013

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