Politische Themen

Zahlreiche Brürgerinnen und Bürger verfolgten mit Interesse den Tagesordungspunkt 2 „Friedhofswesen“ der Ratssitzung vom 28.02.2017, da eine Entscheidung über einen Antrag zur Einrichtung eines „Runden Tisches“ beraten und entschieden werden sollte.
Die FBvB hatten diesen Antrag unterstützt, da sie rechtliche Bedenken hatten, dass aufgrund des Verwaltungsvorschlags mehrere Friedhöfe aus Kostengründen zu schließen sind. Für uns stellte sich die Frage, dürfen in einem Gebührenhaushalt manche Bürger mehr belastet werden als andere? Wir hatten festgestellt, dass nicht kostenintensive Friedhöfe geschlossen werden sollen! Die Auswahl erfolgte u. E. vor allem aufgrund der Lage und Konzentration der Friedhöfe. Historische Aspekte der ehemals selbständigen Dörfer wurden vernachlässigt. Besonders bedenklich erscheint uns die Tatsache, dass es in den nächsten dreißig Jahren keine Kostenersparnis geben wird. Stattdessen wurden im Haushalt 40.000 € für notwendige Übergaben an Dorfgemeinschaften veranschlagt.
Erwartet kontrovers verlief die Diskussion in o. g. Ratssitzung. Anfangs machte der Bürgermeister Geise klar, dass der Antrag von Mitgliedern aller Fraktionen gestellt worden sei und entsprechend politisch zu würdigen sei. Man solle sich auch fragen, weshalb ein solcher Antrag gestellt worden sei. Die dort genannten Zahlen sind Zahlen der Stadt, die unterschiedlich interpretierbar seien. G. Simon (FBvB) machte anfangs deutlich, wie wichtig es sei, die Bürger ernst zu nehmen und an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Das sei eine wichtige Voraussetzung für deren Engagement. Dem stimmte auch die CDU zu. Ähnlich sah es Herr Albrecht (FDP). Er hakte beim Antrag der SPD auf „Beratungsbedarf“ nach, der im letzten Jahr eine Vertagung zur Folge hatte.
Der Fraktionssprecher der SPD, G. Borchard, begann erwartungsgemäß mit der Feststellung, „Ich frage mich, was wir die letzten 15 Monate gemacht haben….Zahlen sind das eine, die Interpretation etwas Anderes … Das große Ganze ist aus dem Blick geraten… Das Thema wurde im Hauptausschuss und Rat mehrfach behandelt… Ferner gab es Gespräche in Dorfausschüssen… Mir gefällt nicht, dass erreichte Ergebnisse in Frage gestellt werden….“

G. Simon antwortete: „Es ist wahrscheinlich richtig, dass Sie in Ihrer Fraktion das Thema beraten haben. Richtig ist auch, dass „Friedhöfe“ Thema in Hauptausschuss- und Ratssitzungen waren. Leider musste ich feststellen, dass Sie in Brüntrup stets bei den öffentlichen Dorfausschusssitzungen fehlten. Da stellt sich für mich die Frage, wie ernst nimmt die SPD überhaupt die u. E. berechtigten Bedenken betroffener Bürger! …“

Herr Albrecht stellte anschließend die falsche Behauptung G. Borchards (Fraktionssprecher der SPD) richtig: „… an nichtöffentliche Runde Tische ist nie gedacht worden…“. Vielmehr kam es den Unterzeichnern darauf an, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen. Ziel der „öffentlichen Runden Tische“ sollte es sein, in Gesprächen einvernehmliche Lösungen zu finden.

Die Abstimmung ging knapp aus: 13 Ratsmitglieder (von CDU, FBvB, FDP, Grüne – bis auf den Fraktionssprecher U. Arnecke, der sich enthielt -) stimmten für den Antrag der unterzeichnenden Ratsherren. Die SPD war mit ihren Mehrheiten – incl. Bürgermeister Geise, dagegen.
Nach der Abstimmung gab die SPD Ratsherrin, Frau Vollmer, für sich und den Mitunterzeichner; Ratsherr Blanke, die Erklärung ab, dass Sie aufgrund „neuer Erkenntnisse“ sich leider vom o. g. Antrag distanzieren musste.

Durch ehrenamtliches Engagement wie Rasen mähen oder Hecke schneiden kann anscheinend der Fortbestand gesichert werden. In Dalborn, Höntrup, Reelkirchen und Wellentrup haben sich inzwischen Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt, die Friedhöfe und – soweit vorhanden die Kapellen – zu pflegen, um Kosten zu sparen. In Brüntrup war man bereit, die defizitäre Kapelle zu übernehmen. Hier gibt es allerdings noch keine Entscheidung. Ein privates Bestattungsunternehmen signalisierte „Interesse an der Kapelle als Andachtsraum und an privat anzubietenden Urnenflächen“ (LZ vom 12. Oktober 2016).

Zur Zeit laufen Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Ortsteile und einem interessierten Bestattungsunternehmen, um Details zu klären.

Wenn der vorgelegte Haushaltsentwurf 2017 so verabschiedet wird, dann bedeutet das einen tiefen Griff in die Taschen der Blomberger Bürgerinnen und Bürger! Wegen geringerer Gewerbesteuereinnahmen und steigenden Sozialausgaben sind zum Teil drastische Steuererhöhungen vorgeschlagen. So soll die Grundsteuer A von 205% auf 300%, die Grundsteuer B von 495 % auf 620 % und die Gewerbesteuer von 435 % auf 443 % steigen. Von der Grundsteuer B sind wir alle – egal ob Hauseigentümer oder Mieter – betroffen! Zahlte man in diesem Jahr beispielsweise noch 300 Euro, so würden das im nächsten Jahr bereits 375,76 Euro sein. Da ist die Frage berechtigt, ob hierdurch nicht zwangsläufig Mietzuschüsse und damit auch die Sozialausgaben steigen und ob es nicht sinnvoll ist darüber nachzudenken, ob man nicht an anderer Stelle sparen kann!

Im Haushaltsplan 2017 sind zum Beispiel Ausgaben in Höhe 230.000 Euro für die Stadteingänge und den Vattipark vorgesehen.

Seit der Eröffnung des umgestalteten Schweigegartens gab es vielfach Kritik von Blombergern und Besuchern an den dortigen Sicherheitsvorkehrungen. Hiervon betroffen sind vor allem auch die Seh- und Gehbehinderten. Inzwischen wurde zwar die vorher wackelige Turmtreppe nachgebessert, doch sind weiterhin Sicherheitsmängel bei der Rampe aber auch bei der Treppenanlage vorhanden, wie die Begehungen mit Herrn Genth, Vorsitzender des LBSV- Lippischer Blinden und Sehbehindertenverein e.V., Frau Wohlgemuth, stellver.Vorsitzende der Fachgruppe Umwelt, Verkehr, Mobilität, Der Nordrhein-Westfälischen Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW und Herrn Podewils, Behindertenbeauftragter des Kreises Lippe, zeigten. Besonders deutlich wird das auch in einem Brief des Behindertenbeauftragten des Kreises Lippe, Herrn Podewils, an den Herrn Bürgermeister, Klaus Geise. Podewils stellte fest, dass der Schweigegarten nicht barrierefrei ist:

1. Die vierstufige Steintreppe benötigt nach DIN 18065 Handläufe als Absturzsicherung…

2. Die Rampe im Schweigegarten entspricht nicht der DIN. Für Rampen gilt das zu Treppen gesagte, allerdings ohne Verweis auf die Absturzhöhe, da Rampen (eigentlich) immer ein barrierefreies Element sind und daher diese Anforderungen zu erfüllen haben. … An der Rampe im Schweigegarten fehlen die beidseitigen Handläufe in doppelter Höhe von 65 cm und 85 (90) cm und die beidseitige Radabweiser. …

3. Die Beschaffenheit der Treppenstufen der metallenen Wendeltreppe entspricht nicht der DIN. Es sind die Anforderungen der DIN 18040-3 nicht eingehalten, die für eine barrierefreie Gestaltung Stufenmarkierungen fordert. …

Nach meinem Ermessen ist die gesamte Anlage demnach nicht barrierefrei im Sinne der hier anzuwendenden DIN 18040-3. Hier scheint der architektonische Aspekt im Vordergrund gestanden zu haben.“ (Auszüge aus dem Brief des Behindertenbeauftragten des Kreises Lippe)

Alle drei Stellungnahmen liegen der FBvB vor und können jeder Zeit eingesehen werden.

Antrag der FBvB, auf kurzfristige Information unserer Bürgerinnen und Bürger über alle „flüchtlingsrelevanten Sachverhalte – Zahlen, Kosten, usw.“ und zukünftige öffentliche Beratung in allen Ratssitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB beantragen, den Rat, den Hauptausschuss, die betroffenen Fachausschüsse, unsere Bürgerinnen und Bürger regelmäßig und zeitnah über alle „flüchtlingsrelevanten Sachverhalte – Zahlen, Kosten, usw.“ zu informieren.
Daher müssen zukünftig diese Themen öffentlich beraten werden.
Begründung:
In den Medien- / Pressemitteilungen der letzten Zeit wurden unsere Bürgerinnen und Bürger anders als in Oerlinghausen, usw. wenig informiert.
Es gibt keinen rechtlich vertretbaren Grund, weshalb die bisherigen Informationen / Beratungen in der letzten Ratssitzung vom 09.02.2016 nichtöffentlich erfolgten – zumal es sich z. T. um zusätzliche „freiwillige Leistungen“ handelt.
Hinzu kommt, dass die finanziellen Mehrkosten für Personal nicht angemessen dargestellt wurden.
Vor diesem Hintergrund beantragen die FBvB die Vertagung der Sonderratssitzung.

Brüntrup, den 16.02.2016
G. Simon, Fraktionssprecher

Auf unseren Antrag antwortet Bürgermeister K. Geise per Email, Zitat „Gerne will ich dieser Anregung folgen. Grundsätzlich gilt ohnenhin das Prinzip der öffentlichen Beratung. Davon sind (neben anderen) lediglich Personal- und Vertragsangelegenheiten ausgeschlossen. Es gelten die einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordung der Stadt Blomberg.“……“Konkret stimme ich Ihnen weiterhin zu, dass die Beratungsgegenstände „aktuelle Zahlen“ sowie „Informationen zum geplanten Förderantrag Integrationszentrum Blomberg“ hätten im öffentlichen Teil verhandelt werden können oder sogar müssen. Bei der Erstellung der Einladung für die o.g. Sitzung lagen sie allerdings noch nicht vor, sodass hierfür eine Erweiterung der Tagesordnung erforderlich gewesen wäre. Eine Bschlussfassung war ohnehin nicht vorgesehen; es handelte sich um eine Erstinformation innerhalb des gesamten Themenkomplexes, die wie angekündigt noch zu konkretisieren ist.“ Zitatende.