Anträge & Anfragen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister , sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, die „Änderung der Blomberger Entwässerungssatzung“ als öffentlichen Ta-gesordnung der nächsten Ratssitzung am 21.03.2013 zu beraten und über unseren Beschlussvorschlag entscheiden.

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Satzungsentwurf zur „Änderung der Blomberger Entwässerungssatzung“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  • Alle bisher beschlossenen „Blomberger Entwässerungssatzungen“ werden vom Rat zurückgenommen.

Begründung:

Aufgrund der bisherigen Fassung des § 61 a des Wassergesetzes NRW hatte der Blomberger Rat bei seinen Beschlüssen zur Entwässerungssatzung die Pflicht, Vorschläge und Fristen für die Dichtheitsprüfung der privaten Kanalanschlüsse festzulegen.
Am 27.02.2013 hat der Landtag das Landeswassergesetz modifiziert. Das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten.
Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen gilt dann, dass jede Kommune in einer Satzung Fristen für die Prüfung von Haus-/Grundstücksanschlüssen festlegen kann, jedoch nicht wie bisher muss.
Jede Kommune entscheidet somit selbst, ob sie an den von ihr erlassenen Satzungsbestimmungen zur Dichtheitsprüfung festhält oder diese wieder aufhebt.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger tritt die Fraktion der FBvB dafür ein, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Entwässerungssatzung enthaltenen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer zu einer Kanaldichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten aufgehoben werden.

Günter Simon
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis 18.03.2013 / abgelehnt, 13 nein

Antrag der FBvB, Rechtsfragen zur Änderung der Johannes-Gigas-Schule, Schule im organisatorischen Verbund in eine Sekundarschule der Stadt Lügde zum 01.08.2013 kurzfristig mit der Bezirksregierung zu klären, um innerhalb des nächsten Monats eventuelle Rechtsverstöße zu beanstanden (Schreiben der Bezirksregierung Detmold vom 28.01.2013).

Sehr geehrter Herr Geise , sehr geehrte Damen und Herren,
die FBvB beantragen, Rechtsfragen zur Änderung der Johannes-Gigas-Schule, Schule im organisatorischen Verbund in eine Sekundarschule der Stadt Lügde zum 01.08.2013 kurzfristig mit der Bezirksregierung zu klären, um innerhalb des nächsten Monats eventuelle Rechtsverstöße fristgerecht zu beanstanden.

Begründung:
Das o. g. Schreiben der Bezirksregierung nennt als Voraussetzung für die Gründung einer Sekundarschule in Lügde „die Zahl von 60 Anmeldungen“. Daher ist es wenig nachvollziehbar, wenn für Blomberg für die Bewilligung einer Sekundarschule höhere Anmeldungen (75 Schülerinnen und Schüler?) notwendig sein sollen.
Die Behauptung, die „Stadt Blomberg erwartet, dass die Realschule der Stadt Blomberg eine größere Anziehungskraft auf die Schülerinnen und Schüler aus Schieder-Schwalenberg haben werde als von der Stadt Lügde in der Schulentwicklungsplanung berechnet“ ist zu relativieren, weil Blomberg inzwischen die Errichtung einer Sekundarschule beschlossen hat.
Ferner ist zu überprüfen, ob die Aussage „Das Vorhaben ist gegenüber den Belangen be-nachbarter Schulträger nicht rücksichtslos.“ rechtskonform ist. Die Bezirksregierung hat die Bedenken der Städte Schieder-Schwalenberg und Blomberg zur Kenntnis genommen. Es wurde u. E. allerdings nicht berücksichtigt, dass es im Vorfeld der Anmeldungen „Werbeaktionen“ gab: u. a. wies die Johannes-Gigas-Schule auf ihrer Homepage entgegen der Beschlussvorlage der Bezirksregierung darauf hin, dass es Kooperationsverträge auch mit dem Herrmann-Vöchting-Gymnasium (HVG) gäbe.
Der Rat der Stadt Blomberg hatte eine Kooperation mit Lügde abgelehnt.

Günter Simon
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB fragen an, was mit der Grundschule Istrup zukünftig geschehen soll.

Begründung:

  • Die SPD und die FDP haben die Schließung der Grundschule Istrup beschlossen.
  • Da dieser Beschluss eine Verringerung des Raumbedarfs zur Folge hatte, möchten wir seitens der FBvB gerne wissen, ob es kurzfristig möglich war, freiwerdende Räume anders zu nutzen oder gar zu vermieten.
  • Nach dem beschlossenen „Auslaufmodell“ erwarten wir ferner einen Lösungsvorschlag, der unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig nicht mehr belastet.

Günter Simon
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren,

die FBvB beantragen, die „Blomberger Baumschutzsatzung“ in der derzeitig gültigen Fassung vom 30.12.1999 kurzfristig zu aktualisieren.

Begründung

  • U. E. ist der § 4 Abs. 6: „Über Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des § 2 entscheidet bei Bäumen auf öffentlichen Grünflächen und auf Grundstücken der Stadt Blomberg die Stadt Blomberg – der Stadtdirektor“ zu aktualisieren!
  • Ferner ist darüber zu beraten und zu entscheiden, ob in der zukünftigen Baumschutzsatzung einschlägige Spezialregelungen“ zugunsten der Stadt dem GG und der aktuellen Rechtssprechung genügen

Günter Simon,
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis 20.02.2013 / abgelehnt, 14 nein, 1 Enth.

 

Sehr geehrter Herr Geise, sehr geehrte Damen und Herren!

Die FBvB beantragen, den Blomberger Bürgerinnen und Bürgern kurzfristig eine rechtsverbindliche Auskunft über den aktuellen Sachstand und eine verlässliche, Auskunft hinsichtlich, der Kanalsanierung in Blomberg zu geben – diesbezüglich ist auch zu klären, ob eine Verlängerung der Sanierungsfristen / Verlängerung des Bewilligungszeitraums möglich ist

Begründung:

Die aktuelle Rechtslage ist z. Z. unklar, weil aufgrund massiver Proteste (u. a. Haus- und Grundbesitzerverein) gegen den Kanal-TÜV eine Änderung der Rechtslage vorbereitet wird, ohne dass es bisher verlässliche politische Entscheidungen gab.
Es wurden Experten angehört, ohne dass es inzwischen politische Entscheidungen gab – ein Trend zeichnet sich allerdings ab: verpflichtende Kanal-TÜVs soll es demnach zukünftig nur in „Wasserschutzgebieten“ geben, bei „begründetem Verdacht“ sollen andere Hausbesitzer zur Sanierung gezwungen werden können, außerdem ist geplant, den NRW – Städten und – Kommunen eigene Entscheidungsspielräume eigenverantwortlich einzuräumen.
Im Vorfeld der aktuellen Rechtslage hatte Blomberg veranlasst, in Teilbereichen der Abwasserbeseitigung der AWB einen Kanal-TÜV durchzuführen.
Die Ergebnisse und die Bewilligungsbescheide für Zuschüsse bei der Sanierung festgestellter Mängel (gültig bis Mitte 2013) liegen den Abwasserwerken vor.
Wegen der unsicheren Rechtslage haben viele Betroffene bisher gezögert! Vor allem bei älteren Gebäuden werden schnell Kosten von 10.000 € überschritten.
Da diese oft von Rentnern bewohnt werden, stellt sich für uns die Frage, ob das „sozialverträglich“ ist und der Kosten – Nutzeneffekt angemessen berücksichtigt wurde.
Unabhängig von politischen Vorgaben und Rechtsunsicherheiten (lediglich zwei Bundesländer versuchen die „EU – Richtlinie“ umzusetzen) erwarten wir, die FBvB, für unsere Bürgerinnen und Bürger eine verlässliche, politische Auskunft / Entscheidung in Blomberg zum „Kanal-TÜV“.

Günter Simon
Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis vom 18.03.2013 / abgelehnt, 10 nein, 3 Enth.