Anträge & Anfragen

Antrag der FBvB, darüber zu beraten und kurzfristig zu entscheiden, ob es in Blomberg möglich ist,
ähnlich wie in Schieder- Schwalenberg (LZ vom 21.03.2016), durch ehrenamtliche Tätigkeiten von Flüchtlingen die Integration zu fördern.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB beantragen, die Integration von Flüchtlingen durch ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern und dies im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten auch finanziell zu unterstützen.
Begründung:
Viele Flüchtlinge warten z. T. lange auf die Anerkennung ihres Asylantrags.
Die Möglichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit von Flüchtlingen hilft, die Deutschkenntnisse – unabhängig von Sprachkursen – zu verbessern.
Schieder – Schwalenberg hat anscheinend gute Erfahrungen gemacht.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auch auf die im o. g. Presseartikel der LZ geäußerten positiven Stellungnahmen von Flüchtlingen.

Brüntrup, den 19.04.2016
G. Simon, Fraktionssprecher

Beratungsergebnis vom 15.06.2016: Die Verwaltung gibt einen umfassenden Sachstandsbericht zum Thema. Diese Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und der Antrag damit als erledigt betrachtet.

Antrag der FBvB, auf kurzfristige Information unserer Bürgerinnen und Bürger über alle „flüchtlingsrelevanten Sachverhalte – Zahlen, Kosten, usw.“ und zukünftige öffentliche Beratung in allen Ratssitzungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB beantragen, den Rat, den Hauptausschuss, die betroffenen Fachausschüsse, unsere Bürgerinnen und Bürger regelmäßig und zeitnah über alle „flüchtlingsrelevanten Sachverhalte – Zahlen, Kosten, usw.“ zu informieren.
Daher müssen zukünftig diese Themen öffentlich beraten werden.
Begründung:
In den Medien- / Pressemitteilungen der letzten Zeit wurden unsere Bürgerinnen und Bürger anders als in Oerlinghausen, usw. wenig informiert.
Es gibt keinen rechtlich vertretbaren Grund, weshalb die bisherigen Informationen / Beratungen in der letzten Ratssitzung vom 09.02.2016 nichtöffentlich erfolgten – zumal es sich z. T. um zusätzliche „freiwillige Leistungen“ handelt.
Hinzu kommt, dass die finanziellen Mehrkosten für Personal nicht angemessen dargestellt wurden.
Vor diesem Hintergrund beantragen die FBvB die Vertagung der Sonderratssitzung.

Brüntrup, den 16.02.2016
G. Simon, Fraktionssprecher

Auf unseren Antrag antwortet Bürgermeister K. Geise per Email, Zitat „Gerne will ich dieser Anregung folgen. Grundsätzlich gilt ohnenhin das Prinzip der öffentlichen Beratung. Davon sind (neben anderen) lediglich Personal- und Vertragsangelegenheiten ausgeschlossen. Es gelten die einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordung der Stadt Blomberg.“……“Konkret stimme ich Ihnen weiterhin zu, dass die Beratungsgegenstände „aktuelle Zahlen“ sowie „Informationen zum geplanten Förderantrag Integrationszentrum Blomberg“ hätten im öffentlichen Teil verhandelt werden können oder sogar müssen. Bei der Erstellung der Einladung für die o.g. Sitzung lagen sie allerdings noch nicht vor, sodass hierfür eine Erweiterung der Tagesordnung erforderlich gewesen wäre. Eine Bschlussfassung war ohnehin nicht vorgesehen; es handelte sich um eine Erstinformation innerhalb des gesamten Themenkomplexes, die wie angekündigt noch zu konkretisieren ist.“ Zitatende.

Antrag der FBvB,
a) die Errichtung der Spielgeräte am Martiniturm zu überprüfen,
b) die geplanten Freizeiteinrichtungen im Burggarten und
c) alle Blomberger Spielplätze in einem aktualisierten Sachstandsbericht vorzustellen und zu beraten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,

die FBvB beantragen,
a) die Errichtung von Spielgeräten vor dem Martiniturm zu überprüfen.

Ferner beantragen wir einen aktuellen Sachstandsbericht über
b) die geplanten Veränderungen der Freizeiteinrichtungen im Burggarten sowie einen Sachstandsbericht über
c) die derzeitige Situation der Blomberger Spielplätze

Begründung:
a) Der Martiniturm hat sich inzwischen zu einem Blomberger Kulturzentrum entwickelt, daher macht u. E. eine Reduzierung der Fläche durch Spielgeräte wenig Sinn, da hierdurch die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.
b) Im Bereich des Burggartens – in unmittelbarer Nähe des Platzes vor dem Martiniturm – wurden u. a. Spielgeräte und eine Boulebahn geplant. Es macht daher nach Meinung der Freien Bürger von Blomberg (FBvB) wenig Sinn, das weitere Angebot zu machen, da die Beaufsichtigung durch die Eltern unnötig erschwert wird.
c) Wegen des demografischen Wandels bitten wir auch um einen aktuellen Sachstandsbericht aller Blomberger Spielplätze.

G. Simon, Fraktionssprecher
Brüntrup, den 14.09.2015

Mitteilung der Verwaltung: Punkte a.+b.: Werden im Ausschuss für für Bauen und Umwelt am 26.10.2015 behandelt.
Punkt c.:Die Verwaltung ist z.Zt., wegen des aktuellen Arbeitsaufkommens und der Personalsituation, nicht in der Lage Spielplatzkontrollen durchzuführen. Die letzte Kontrolle der Spielgeräte wurde jedoch von einem externen Gutachter durchgeführt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,
die FBvB beantragen, die interne Vergabe von Krediten per „Cashpool“ zu beraten und zu entscheiden. Die Entscheidung sollte vom Kämmerer, Herrn Stodieck, entsprechend vorbereitet werden.
Begründung:
Die Kämmerin der Stadt Oerlinghausen, Frau Koring, hat in Oerlinghausen vorgeschlagen, einen „Cashpool“ zu bilden, um der Stadt Zinsen zu sparen. Dabei blieben die Eigenbetriebe zwar selbständig, doch würden die Konten gemeinsam betrachtet. (Details siehe Anhang).
Die Liquiditätsprobleme der Stadt Blomberg sind schon länger bekannt. Es macht u. E. wenig Sinn, den Kreditrahmen stets zu erweitern, ohne den o. g. Vorschlag der Oerlinghauser Kämmerin bei unseren Überlegungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.

Brüntrup, den 20.02.2015
G. Simon, Fraktionssprecher

Abstimmungsergebnis
, Hauptausschuss am 07.05.2015: 1 ja / 9 nein / 5 Enthaltungen
Allerdings sagt der Kämmerer, Herr Stodieck, zu dem Antrag noch folgendes,
„das Thema “Cashpool” könnte zu einem späteren Zeitpunkt durchaus interessant und dem Ausschuss erneut vorgelegt werden. Wenn die benötigte Kredithöhe der Stadt Blomberg und das Guthaben der Eigenbetriebe sich annähern….“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rats,

die FBvB beantragen, in der nächsten Haupt- und Finanzausschussberatung eine Kostenkontrolle der Blomberger „Eigenbetriebe – zunächst am Beispiel der AWB“ durch Gegenüberstellung der „Kosten eines Eigenbetriebs“ im Vergleich zur „Integration / Rückführung in den Städtischen Haushalt“. Bei vermeidbaren Kosten ist der „Eigenbetrieb Abwasserwerke“ baldmöglichst aufzulösen.

Begründung: Nach Aussage unseres Herrn Bürgermeisters soll „es keine Denkverbote geben“ – hierzu gehört u. E. auch eine Überprüfung der „Eigenbetriebe“. In anderen Städten und Gemeinden gibt es ähnliche Überlegungen. Vor der Einführung des NKF gab es sicherlich Vorteile durch die Einrichtung von Eigenbetrieben. Da hierfür nach heutigem Stand externe Betriebsprüfungen notwendig sind, entstehen zusätzliche Kosten.Ferner hat die Auslagerung von Investitionen dazu geführt, dass der städtische Haushalt u. a. weniger Abschreibungen ausweisen kann. Laut Finanzplan der AWB sind Investitionen der AWB im Jahr 2015 mit 1.437.000 Euro, 2016: 2.390.000 Euro, 2017: 2.756.000 Euro und in 2018: 2.654.000 Euro geplant. (siehe AWB-Unterlagen vom 04.12.2014 / Sitzung Nr. 3/2014).

Brüntrup, 16.01.2015                                  G. Simon, Fraktionssprecher

 
Abstimmungsergebnis 10.03.2015: Antrag abgelehnt 14 nein / 1 ja